Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – kurz ELR – unterstütz das Land Baden-Württemberg ihr individuelles Bauprojekt
Gefördert werden innerhalb der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen,
Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen zahlreiche Projekte. Mit dem Ziel, den
ländlichen Raum zu stärken und weiter zu entwickeln, fördert das Land Baden-Württemberg Ihr
individuelles Projekt.
Vom Ausbau einer Scheune, Neubau in Baulücken, Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu
Erweiterungen eines Betriebes ist alles möglich. Grundvoraussetzung ist, dass das Projekt sich im
Ortskern oder den Siedlungsflächen der 60er oder 70er Jahren befindet. Fragen Sie hier bei
Unklarheiten gerne bei Ihrer Gemeinde nach.
Für private Projekte können bis zu 35%, max. 55.000€ gefördert werden, gerne beraten wir Sie
persönlich individuell zu Ihrem Bauvorhaben. Im vergangenen Jahr konnten 31 Projekte mit einer
Gesamtförderung von knapp 3 Millionen € bewilligt werden.
Ihr Interesse wurde geweckt? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website:
www.loerrach-landkreis.de/de/Leben-im-Landkreis/Wirtschaft/Foerderprogramme
Ansprechpartner beim Landratsamt Lörrach
Frau Martina Hinrichs / Frau Louisa Jacob
Tel.: 07621 – 410-3010 / 3011
Bitte senden Sie Ihre Projektideen oder Unterlagen für eine umfassende Beratung ab sofort digital
zu. (martina.hinrichs@loerrrach-landkreis.de oder louisa.jacob@loerrach-landkreis.de)
Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie unter
www.rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
Da die Stadt die Antragsunterlagen digital beim Regierungspräsidium einreichen muss, benötigen wir die
nachfolgenden Unterlagen digital:
- ELR-Antragsformulare
- Beschreibung/Begründung des Vorhabens (mit Fotos)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Kostenaufstellung nach DIN 276 (1 mal für das gesamte Vorhaben und
1 mal für die einzelnen Wohnungen) - Planunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
(farbig angelegt) - Baugenehmigung wenn vorhanden
Bei Interesse können Sie ihr Vorhaben ab sofort beim FB I /FG 3, – Stadtplanung und
Grundstücksmanagement -, Frau Meyer, Zimmer 207, Telefon 396- 177, anmelden.
Die vollständigen und unterschriebenen Unterlagen sind digital bis spätestens zum 30. August 2024
bei der Stadt Schopfheim einzureichen.
Schopfheim, den 20. Juni 2024
Stadt Schopfheim
gez. Dirk Harscher, Bürgermeister